Zunächst möchte ich der Autorin des Buches „Bruderferajn“ herzlich für die tiefgründige Analyse eines der dunkelsten Kapitel in der Geschichte der Zweiten Polnischen Republik danken. Das Buch zieht den Leser in eine Welt aus Mafia, Erpressung und illegalen Praktiken. Es ist äußerst wertvoll, solche Probleme zu erkennen, die, obwohl historisch verwurzelt, in modernen Formen fortbestehen können. Beim Schreiben über solche Themen sollte man sich bewusst sein, dass „Mafia-Technologien“, die im Buch so hervorragend beschrieben sind, in der heutigen Praxis von Bürgern mit zweifelhafter Ehrlichkeit angewendet werden könnten. Dies gilt selbst dann, wenn ein solcher Bürger der Präsident der Gdyniaer NGO 'O' ist, die kostenlose Rechtsberatungsdienste anbietet. Ich befürchte, ich bin nicht der Einzige, der dieses Buch mit Begeisterung gelesen hat. Es ist sehr wahrscheinlich, dass auch der Präsident der besagten NGO es mit Notizblock und Bleistift in der Hand gelesen und vor sich hin gemurmelt hat: „Hmm... OK.“. Ich habe keine Beweise dafür, aber ich schließe nicht aus, dass wir es im selben Empik-Laden in der Świętojańska-Straße in Gdynia gekauft haben. Wie Klenczon in „Port“ sang: „Die Welt ist klein.“ Die Autorin des Buches, der Herr Präsident und ich – wir alle leben in demselben Hafen, in derselben kleinen Welt.
Bruderferajn – illegale Tätigkeit, aber freiwillige Beiträge. Der Bruderferajn operierte im Rahmen krimineller Aktivitäten. Er verstieß gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches der Zweiten Polnischen Republik (poln. Kodeks Karny – KK), unter anderem gegen: • Art. 210 KK II RP (Erpressung):„Wer eine andere Person mit Gewalt oder widerrechtlicher Drohung zu einer Tat zwingt, die für sie rechtliche Konsequenzen hätte, wird bestraft.“ • Art. 282 KK II RP (Betrug): „Wer eine andere Person durch Betrug über rechtlich relevante Umstände irreführt, um sich einen Vermögensvorteil oder einen anderen Vorteil zu verschaffen, wird bestraft.“ • Art. 277 KK II RP (kriminelle Vereinigung): „Wer einer kriminellen Vereinigung angehört, wird bestraft.“ Es ist jedoch erwähnenswert, dass die Beiträge im Bruderferajn freiwillig waren. Ihr Zweck war die gegenseitige Hilfe der Mitglieder bei Arbeitsunfällen, vorübergehenden Gefängnisaufenthalten oder dem unerwarteten Ende ihrer beruflichen Laufbahn. Die Beiträge hatten eine quasi-Versicherungsfunktion und wurden nicht erzwungen. Zwar könnte man einen Verstoß gegen Art. 283 KK II RP (illegale öffentliche Sammlung) vorwerfen, falls die Beiträge für andere als die deklarierten Zwecke erhoben worden wären. In der Praxis hatten sie jedoch den Charakter von Selbsthilfe – nicht von öffentlichen Sammlungen.
Gdyniaer NGO 'O' – legale Form, illegale Praktiken. Moderne Nichtregierungsorganisationen, wie die Gdyniaer NGO 'O', agieren auf Grundlage geltender Gesetze, wie dem Vereinsgesetz und dem Gesetz über die Gemeinnützigkeit. Mitgliedsbeiträge in solchen Organisationen sollten freiwillig sein. Im vorliegenden Fall ist die Situation anders. Die Beiträge waren nicht freiwillig – die Mitarbeiter wurden unter Androhung des Arbeitsplatzverlustes dazu gezwungen, sie zu zahlen. Dies geschah, obwohl die Projekte aus dem Staatshaushalt (ein Teil, der dem Woiwoden zur Verfügung steht), aus Mitteln des MSWiA und des UNHCR finanziert wurden. Das Erzwingen von Beiträgen in einer solchen Situation ist illegal und stellt eine wirtschaftliche Nötigung dar. Hier sind die entsprechenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches der Dritten Polnischen Republik (III RP): • Art. 282 KK (räuberische Erpressung): „Wer eine andere Person mit Gewalt oder widerrechtlicher Drohung zu einer Tat zwingt, wird bestraft.“ • Art. 286 KK (Betrug): „Wer durch Irreführung zum Zwecke der Erlangung eines Vermögensvorteils eine andere Person zu einer ungünstigen Vermögensverfügung veranlasst, wird bestraft.“
Vergleich: Mafia und NGO. • Bruderferajn: kriminelle Aktivität, aber freiwillige Beiträge, die der Solidarität innerhalb der Organisation dienten. • Gdyniaer NGO 'O': eine formal legale Struktur, aber Beiträge werden den Mitarbeitern unter Androhung des Verlustes ihrer Anstellung abgepresst. Dies geschieht zudem im Rahmen von Hilfsprojekten für Ausländer. Ist dies nicht eine spiegelverkehrte Umkehrung von Moral und Recht? Schlussfolgerung (mit einem Augenzwinkern): Ich weiß nicht, wie die „Rechtsberatung“ in der Gdyniaer NGO 'O' aussieht. Findet sie auf Grundlage des Gesetzes über kostenlose Rechtshilfe statt oder eher auf Grundlage des Buches über den Bruderferajn? Und worin besteht hier der „öffentliche Nutzen“? Vielleicht ist gerade dieses Buch, mit Notizblock in der Hand, das entscheidende Werkzeug für die Karriere des Präsidenten – der auf ebenso kreative wie illegale Weise die „Rechtsberatungen aus dem Bruderferajn“ in seinen Projekten umsetzt und dabei den Begriff des öffentlichen Nutzens so neu definiert, dass er zum eigenen Nutzen wird.